Seit dem 28. Juni 2025 muss ein Onlineshop, der an Verbraucher in der Europäischen Union verkauft, für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sein. Die meisten Shopbetreiber, mit denen wir sprechen, haben davon gehört. Wenige wissen, ob es sie betrifft, und noch weniger haben geprüft, was ihr Checkout mit Tastatur oder Screenreader macht.
Dieser Leitfaden erklärt, was das Gesetz verlangt, wer ausgenommen ist, welche Probleme wir bei Audits am häufigsten finden und in welcher Reihenfolge man sie sinnvoll behebt. Er ersetzt keine Rechtsberatung: Wenn Sie nahe an der Schwelle für die Ausnahme liegen, klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Beratung.
Was das Gesetz von einem Onlineshop verlangt
Die Pflicht stammt aus dem European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882). Jedes Land hat ihn in nationales Recht übertragen: Spanien mit der Ley 11/2023, Deutschland mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Erfasst sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die ein Verbraucher aus der Ferne einen Vertrag abschließt.
Maßstab ist in der Praxis die europäische Norm EN 301 549. Für Webinhalte verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA. Das heißt: Text mit ausreichendem Kontrast, jede Funktion per Tastatur bedienbar, Bilder und Schaltflächen mit Textalternative, Formulare, die ihre Fehler erklären, und Inhalte, die auch vergrößert noch funktionieren.
Außerdem müssen Sie veröffentlichen, wie Ihr Angebot diese Anforderungen erfüllt. Die meisten Shops machen das mit einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die im Footer neben Impressum und Datenschutzerklärung verlinkt ist.
Wer ausgenommen ist
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Ein Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als 10 Personen und hat einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Ein Shop mit 12 Beschäftigten fällt also unter das Gesetz, auch wenn der Umsatz klein ist.
Shops, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen, sind nicht erfasst, denn das Gesetz schützt Verbraucher. Daneben gibt es Übergangsregeln bis Juni 2030 für bereits eingesetzte Produkte und für Verträge, die vor Juni 2025 geschlossen wurden. Wie weit sie für die Website eines Shops reichen, ist umstritten. Wir würden kein Projekt darauf aufbauen.
Unser Rat, auch für ausgenommene Shops: Erledigen Sie die grundlegenden Korrekturen. Sie kosten wenig im Vergleich zu einem Redesign, und dieselben Änderungen machen den Shop für alle leichter, von der Kundin am Smartphone in der Sonne bis zum Kunden, der einfach lieber die Tastatur benutzt.
Was meistens nicht funktioniert
Bei einem aktuellen Audit einer großen WordPress-Website haben wir mit dem automatischen Prüfwerkzeug axe-core 709 Verstöße auf neun Seiten gemessen und sie auf null gebracht. Fast alle gingen auf eine Handvoll Ursachen zurück, die wir auch in Shops sehen.
Grauer Text, der fast lesbar ist
Normaler Text braucht zum Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1. Das helle Grau, das viele Themes für Preise, Beschreibungen und Footer verwenden, #777777 auf Weiß, erreicht 4,48. Auf einem guten Monitor sieht es gut aus und fällt trotzdem auf der ganzen Website durch. Ein paar Stufen dunkler, und jede Seite ist auf einmal korrigiert. Jedes Farbpaar lässt sich prüfen, zum Beispiel mit einem Kontrastrechner.

Menüs und Checkout, die eine Maus brauchen
Testen Sie Ihren Shop nur mit Tab, Enter und den Pfeiltasten. Bei diesem Audit öffneten sich die großen Dropdown-Menüs bei Mausbewegung und Klick, aber nie beim Tastaturfokus: rund zwanzig Links pro Menü waren ohne Maus nicht erreichbar. Automatische Prüfwerkzeuge haben das nicht gemeldet. Gefunden hat es erst ein manueller Durchgang mit der Tastatur.

Derselbe Test fördert in Shops meist noch mehr zutage: einen Fokusrahmen, den das Theme entfernt hat, sodass man nicht sieht, wo man ist, eine Größenauswahl aus gestalteten Kästchen, die die Tastatur ignorieren, oder einen Cookie-Banner, der den Fokus festhält.
Bilder und Icon-Schaltflächen ohne Namen
Produktfotos brauchen einen kurzen Alternativtext, der sagt, was das Produkt ist. Icon-Schaltflächen wie Warenkorb, Suchlupe oder das Herz für die Wunschliste brauchen eine Textbeschriftung, die der Screenreader vorlesen kann. Ohne sie heißen sie nur Schaltfläche, und einem blinden Kunden hilft das nicht weiter.
Formulare, die Fehler nur rot markieren
Checkout- und Registrierungsformulare brauchen an jedem Feld eine sichtbare Beschriftung, nicht nur einen Platzhalter, der beim Tippen verschwindet, und Fehlermeldungen als Text direkt am Feld. Ein roter Rahmen allein ist für Screenreader unsichtbar und für viele Menschen mit Farbsehschwäche schwer zu erkennen.
Widgets von Drittanbietern
Chat-Fenster, Bewertungskarussells, Zahlungs-Pop-ups und Consent-Banner stammen von anderen Firmen, gehören aber zu Ihrem Shop. Prüfen Sie sie im selben Durchgang. Wenn eines durchfällt und sich nicht einstellen lässt, fragen Sie beim Anbieter nach oder ersetzen Sie es.
Wie wir einen Shop prüfen
- Automatischer Scan mit axe oder WAVE auf jedem Seitentyp, mobil und am Desktop: Startseite, Kategorie, Produkt, Warenkorb, Checkout, Kundenkonto und eine Inhaltsseite.
- Ein Produkt von Anfang bis Ende nur mit der Tastatur kaufen, danach die kritischen Schritte mit einem Screenreader wiederholen, etwa NVDA unter Windows oder VoiceOver auf Mac und iPhone.
- Den Browser auf 200 Prozent zoomen und das Fenster auf Smartphone-Breite verkleinern, um zu sehen, ob Texte, Menüs und Schaltflächen noch passen.
- Ursachen im Theme und in den Templates beheben, nicht Seite für Seite, damit das nächste Produkt von Anfang an barrierefrei ist.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit schreiben: was geprüft wurde, was bekanntermaßen noch nicht funktioniert und ein Kontakt für Probleme.
- Den Tastaturtest nach Updates von Theme, Plugins oder Checkout wiederholen. Rückschritte sind häufig.
Womit Sie diese Woche anfangen
- Prüfen Sie, ob die Ausnahme greift: weniger als 10 Beschäftigte und Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Millionen Euro.
- Kaufen Sie in Ihrem eigenen Shop nur mit der Tastatur ein. Notieren Sie jede Stelle, an der Sie hängen bleiben oder den Fokus aus den Augen verlieren.
- Messen Sie den Kontrast von Fließtext, Preisen und Footer.
- Suchen Sie Icon-Schaltflächen ohne Beschriftung und Produktbilder ohne Alternativtext.
- Ergänzen Sie im Footer eine Erklärung zur Barrierefreiheit, auch wenn sie kurz und ehrlich ausfällt.
Barrierefreiheits-Audits und Korrekturen gehören zu unserer Arbeit an Onlineshops und Websites, meist zusammen mit Performance und Wartung.
Unsicher, wo Ihr Shop steht?
Schicken Sie uns die Adresse Ihres Shops. Wir prüfen Tastaturbedienung und Kontraste entlang des Kaufprozesses und sagen Ihnen, was durchfällt und was die Korrektur erfordert.